Inhaltsversicherung

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Eine gute Inhaltsversicherung für Ihre Betriebseinrichtung, Geschäftsausstattung und den Warenbestand finden Sie hier. Einfach Inhaltsversicherung Vergleich anfordern und gut versichern.

Inhaltsversicherung Vergleich

Diese Versicherung schützt Ihre Sachwerte im Betrieb und Geschäft. Die Inhaltsversicherung leistet, wenn versicherte Sachen (z.B. Betriebseinrichtung oder Waren) durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) oder als Folge einer versicherten Gefahr (z.B. Löschwasser) am Versicherungsort beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Versicherte Sachen

Sachen, Daten und Programme sind summarisch in einer Position versichert.

Versicherte bewegliche Sachen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten beweglichen Sachen. Bewegliche Sachen sind:

  • kaufmännische Betriebseinrichtung,
  • technische Betriebseinrichtung (einschließlich dazugehöriger Fundamente und Einmauerungen),
  • Waren und Vorräte.

Mitversichert sind:

  • in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt;
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, soweit diese sich üblicherweise oder auf Verlangen des Arbeitgebers innerhalb des Versicherungsortes befinden.

Versicherte Daten und Programme

Daten und Programme sind keine Sachen.

Versichert sind jedoch

  • im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und Programme. Dies sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.
  • im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme.
  • im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen sonstige Daten und Programme.

Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte Programme, individuelle Programme und individuelle Daten, sofern diese Daten und Programme weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeichert sind.

Bargeld und Wertsachen

Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art.

Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.

Dies gilt nicht für Schäden durch Raub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte sowie für Registrierkassen, elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler).

Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

Eigentumsverhältnisse und versicherte Interessen

Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer

  • Eigentümer ist;
  • sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war;
  • sie sicherungshalber übereignet hat.

Die Versicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers.

Darüber hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen. In diesen Fällen ist für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.

Versicherte Gefahren und Schäden

Jede der folgenden Gefahren ist nur versichert, wenn dies vereinbart ist.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:

  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder durch den Versuch einer solchen Tat,
    • Einbruchdiebstahl,
    • Vandalismus nach einem Einbruch,
    • Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks,
    • Raub auf Transportwegen,
    • Sachen in Schaukästen oder Vitrinen,
  • Leitungswasser,
  • Sturm, Hagel,
  • Weitere Elementargefahren
    • Überschwemmung, Rückstau,
    • Erdbeben,
    • Erdsenkung, Erdrutsch,
    • Schneedruck, Lawinen,
    • Vulkanausbruch,
  • Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung,
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen,
  • Glasbruch,
  • Ergänzende Gefahren für Schäden an technischer Betriebseinrichtung,
  • Transportgefahren.

Ertragsausfall

Ertragsausfallschäden sind nur versichert, soweit dies vereinbart ist.

Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens am Versicherungsort unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Ertragsausfallschaden.

Darüber hinaus wird ein Ertragsausfallschaden auch dann ersetzt, wenn der dem Grunde nach entschädigungspflichtige Sachschaden am Versicherungsort befindliche Gebäude oder bewegliche Sachen betrifft, die dem versicherten Betrieb des Versicherungsnehmers dienen, jedoch nicht durch den vorliegenden Vertrag versichert sind.

Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens am Versicherungsort am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind.

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.

Versicherungsschutz besteht für die Gefahren Leitungswasser, Sturm, Hagel, Weitere Elementargefahren, Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen nur, wenn die versicherte Gefahr auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, oder einem Nachbargrundstück eingetreten ist (Ereignisort).

Ereignet sich der Sachschaden im Rahmen der abhängigen Außenversicherung an versicherten Sachen, Daten und Programmen, so ist der daraus entstehende Ertragsausfall versichert.

Ertragsausfallschaden

Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder Betriebsbeeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.

Haftzeit

Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet.

Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr.

Versicherungsort

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.

  • Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
  • Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
  • Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
  • Versicherungsort für Raub auf Transportwegen ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
  • Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
  • Versicherungsort für Sicherungsdaten/-träger ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.

Abhängige Außenversicherung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, besteht Versicherungsschutz auch für versicherte Sachen die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Für die Gefahren Einbruchdiebstahl sowie Sturm und Hagel ist Voraussetzung, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden.

Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Weitere Elementargefahren.

Versicherte Kosten

Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen

  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens

Darüber hinaus ersetzt der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten;
  • Bewegungs- und Schutzkosten;
  • Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
  • Feuerlöschkosten;
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen;
  • Absperrkosten;
  • Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Sachverständigenkosten;
  • Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden;
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich für die Gefahr Feuer;
  • Schlossänderungskosten für die Gefahr Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub;
  • Erweiterte Schlossänderungskosten für die Gefahr Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub;
  • Beseitigung von Gebäudeschäden für die Gefahr Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub;
  • Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen für die Gefahr Ein-bruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub;
  • Kosten für die Gefahr Glasbruch.

Versicherte Kosten bei Ertragsausfall

Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige

  • zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen;
  • Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll.

Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen.

Versicherungswert

Betriebseinrichtung

Der Versicherungswert der Betriebseinrichtung ist

  • der Neuwert. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen, maßgebend ist der niedrigere Betrag.
  • der Zeitwert, falls Versicherung nur zum Zeitwert vereinbart ist oder falls der Zeitwert im Fall der Versicherung zum Neuwert weniger als dem vereinbarten Prozentsatz des Neuwertes entspricht (Zeitwertvorbehalt). Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Betriebseinrichtung durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
  • der gemeine Wert soweit die Sache für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden ist. Gemeiner Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial.

Waren und Vorräte

Der Versicherungswert von Waren und Vorräten ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag.

Der Versicherungswert ist begrenzt durch den erzielbaren Verkaufspreis, bei nicht fertig gestellten eigenen Erzeugnissen durch den erzielbaren Verkaufspreis der fertigen Erzeugnisse.

Wertpapiere

Der Versicherungswert von Wertpapieren ist

  • bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs der mittlere Einheitskurs am Tag der jeweils letzten Notierung aller amtlichen Börsen der Bundesrepublik Deutschland;
  • bei Sparbüchern der Betrag des Guthabens;
  • bei sonstigen Wertpapieren der Marktpreis.

Sonstige Sachen

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Versicherungswert

  • von Anschauungsmodellen, Prototypen und Ausstellungsstücken, ferner von typengebundenen, für die laufende Produktion nicht mehr benötigten Fertigungsvorrichtungen,
  • von ohne Kaufoption geleasten Sachen oder geleasten Sachen, bei denen die Kaufoption bei Schadeneintritt abgelaufen war
  • sowie für alle sonstigen nicht genannten beweglichen Sachen

entweder der Zeitwert oder der gemeine Wert.

Ertragsausfall

Der Versicherungswert des Ertragsausfalles entspricht der Summe der Versicherungswerte der versicherten Sachen.

Der Versicherungswert des Ertragsausfalles erhöht sich, soweit

  • Betriebseinrichtung sowie Waren oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht durch vorliegenden Vertrag versichert sind oder
  • Betriebseinrichtung sowie Waren oder Vorräte gegen dieselbe Gefahr auch durch andere Versicherungsverträge versichert sind, jedoch ohne Einschluss von Ertragsausfallschäden,

um die Versicherungswerte der genannten Betriebseinrichtung sowie Waren oder Vorräte.

Umsatzsteuer

Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Entschädigungsleistungen

Im Versicherungsfall ersetzt die Inhaltsversicherung, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr

  • beschädigt werden die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch den Versicherungsfall entstandenen und durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.
  • zerstört werden oder abhanden kommen den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.

Für Ertragsausfallschäden leistet der Versicherer Entschädigung nur, soweit dies besonders vereinbart ist. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.

Entschädigungsgrenzen

Die Entschädigungsleistungen sind begrenzt auf die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, die zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und die vereinbarte Jahreshöchstentschädigungsleistung.

Erweiterungen

Optional können je nach Assekuradeur und Konzept bzw. Versicherer und Tarif die geltenden Entschädigungsgrenzen erhöht und weitere Gefahren oder Sachen in der gewerblichen Inhaltsversicherung mitversichert werden. Diese Leistungserweiterungen sind üblicherweise in Klauseln geregelt und können mit einem Beitragszuschlag verbunden sein.

Genereller Unterversicherungsverzicht

Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Prüfung einer Unterversicherung und der damit verbundenen Leistungskürzung. Häufig ist der generelle Unterversicherungsverzicht an eine bestimmte Schadenhöhe gebunden, kann aber auch bis zur vereinbarten Versicherungssumme oder unabhängig von der Versicherungssumme bis zu einer bestimmten Höchstentschädigungsgrenze gelten.

Versicherung auf Erstes Risiko

Ist für einzelne Positionen der Pauschaldeklaration die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen üblicherweise nicht berücksichtigt.

Ferner werden die in den einzelnen Positionen der Pauschaldeklaration genannten Versicherungssummen für die Versicherung auf Erstes Risiko zusätzlich und unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Inhaltsversicherung zur Verfügung gestellt.

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf den Einwand des grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfalls und der damit einhergehenden Leistungskürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens (Quotelung). Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten Versicherer meistens bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme in Verbindung mit einer Höchstentschädigungsgrenze.

Erweiterte Neuwertversicherung

Häufig verzichten Versicherer nach der sogenannten „goldenen Regel“ auf den Zeitwertvorbehalt im Versicherungsfall. Mit dieser Klausel leistet der Versicherer eine Neuwertentschädigung, wenn sich die versicherten Sachen bis zum Eintritt des Schadenfalls im Gebrauch befunden haben bzw. brauchbar waren.

Eine andere Variante sieht eine Neuwertentschädigung vor, solange der Zeitwert nicht unter einem bestimmten Prozentsatz des Neuwertes gesunken ist.

Auch eine Kombination beider Varianten ist möglich. Bspw.: Der Versicherer leistet eine Neuwertentschädigung, wenn sich die versicherten Sachen im Gebrauch befunden haben und der Zeitwert nicht unter 40 Prozent des Neuwertes vor dem unmittelbaren Eintritt des Schadenfalls lag.

Allgefahrenversicherung

In einigen Deckungskonzepten bzw. Tarifen kann eine Allgefahren-Deckung vereinbart werden, damit werden zufallsbedingte Beschädigungen von versicherten Sachen durch unbenannte Gefahren in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle durch welches Ereignis versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, der Schaden muss nur während der Laufzeit des Vertrages eintreten und auf ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen sein. Unbenannte Gefahren sind generell keine Gefahren, die grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wie z.B. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen etc. pp.

Ertragsausfallversicherung

Bei Einschluss der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung entspricht die Versicherungssumme für Ertragsausfallschäden der vereinbarten Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. Sofern es sich um eine Ertragsausfall-Pauschalversicherung handelt gilt, unabhängig von der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung, eine feste Versicherungssumme. Bei Abschluss der mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung wird die Versicherungssumme für Ertragsausfallschäden individuell vereinbart.

Betriebsschließungsversicherung

Für Betriebe die Nahrungsmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben (z.B. Gastronomiebetriebe, Lebensmittelhandel) bietet sich der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung an. Diese bietet Versicherungsschutz für Vermögens- und Sachschäden wegen meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger aufgrund behördlich angeordneter

  • Schließung und Desinfektion des Betriebes
  • Tätigkeitsverbote
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen

Mögliche Vermögensschäden sind bspw. fortlaufende Lohn- und Gehaltszahlungen bei behördlich verhängten Arbeitsverboten, damit verbundener Ertragsausfall sowie Desinfektionskosten für Betriebsräume und Betriebseinrichtungen.

Branchenspezifische Erweiterungen

Der Einschluss von betriebsüblichen Zusatzrisiken kann den Versicherungsschutz der gewerblichen Inhaltsversicherung optimal abrunden. Zu diesen individuellen Erweiterungen des Versicherungsschutzes gehören bspw. der mögliche Einschluss von

  • Automaten, Geldwechslern, Kühlgut und Sachen im Freien für Gastronomiebetriebe
  • Baustellenrisiken für Baubetriebe und Handwerksbetriebe
  • Elektronikgefahren der Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik
    • Bild- und Tontechnik
    • elektronischen Kassen und Waagen
    • Medizintechnik
    • Mess- und Regeltechnik
    • Satz- und Reprotechnik
  • Ertragsausfallschäden bei Betriebsunterbrechungen durch Abnehmer- und/oder Zulieferer-Rückwirkungsschäden für produzierende Betriebe
  • Lebensmitteln in Gefriergeräten, Tiefkühltruhen und Tiefkühlräumen für Handelsbetriebe
  • Medikamenten in Kühlgeräten, Krankenkassenrezepten, Nachtdienstkästen, Arzttaschen, Notfallkoffern, Medikamentenboxen u.a. Behandlungstaschen für Heilwesen- und Praxisbetriebe
  • Edelmetallen in Zahnarztpraxen oder Zahnlabors

Ergänzungen

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Haben Sie Ihre Betriebseinrichtung veräußert müssen Sie gem. § 97 VVG den Versicherer hierüber informieren.

Der Erwerber tritt dann nach § 95 VVG in die Rechte und Pflichten des bestehenden Vertragsverhältnisses ein.

Die Kündigungsrechte des Erwerbers und Versicherers gem. § 96 VVG bleiben hiervon unberührt.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen nur einen kurzen Überblick über wesentliche Inhalte der gewerblichen Inhaltsversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Betriebsartenverzeichnis

Auszug versicherbarer Betriebe und Geschäfte

  • Alarmanlagenhersteller
  • Alkoholdestillation
  • Altenheim, Altersheim
  • Andenkenhandel
  • Änderungsschneiderei
  • Anglerbedarfshandel
  • Antennenbau
  • Apotheke
  • Arzneimittelgroßhandel
  • Ärztebedarfshandel
  • Arztpraxis
  • Aufzugbaubetrieb
  • Babyausstattungsgeschäft
  • Bäckerei
  • Bäckereibedarfshandel
  • Ballettschule
  • Baugerätehandel
  • Bauhof
  • Baumarkt
  • Baumaschinenhandel
  • Baumschule
  • Baustoffhandel
  • Bautenschutz
  • Bautrocknung
  • Bauunternehmen
  • Beerdigungsinstitut
  • Behindertenheim
  • Bekleidungsherstellung
  • Besenherstellung
  • Bestattungsinstitut
  • Betonsteinhersteller
  • Betonwerk
  • Bettengeschäft
  • Bettfedernreinigung
  • Bibliothek
  • Bilderrahmenhandel
  • Bioladen
  • Bistro
  • Blechnerei
  • Blumengeschäft
  • Blumenhandel
  • Bodenbelagshandel
  • Bodenverleger
  • Böttcherei
  • Bowlingbahn
  • Brandmeldeanlagenhersteller
  • Brauerei
  • Bräunungsstudio
  • Bremsendienst
  • Brennerei
  • Brennstoffhandel
  • Brot- und Backwarenherstellung
  • Brotgeschäft
  • Brunnenbau
  • Bücherei
  • Buchhandel
  • Büchsenmacherei
  • Büro- und Verwaltungsbetrieb
  • Bürobedarfshandel
  • Büromöbelhandel
  • Büroreinigung
  • Bürstenherstellung
  • Busunternehmen
  • C+C-Markt (Cash and Carry)
  • Café
  • Campingartikelhandel
  • Cateringbetriebe
  • CD-Handel
  • Chemikalienhandel
  • Chemische Reinigung
  • Chemisches Labor
  • Chirogymnasten
  • Chiropraktiker
  • Chirurgiemechaniker
  • Computerherstellung
  • Confiserie
  • Confiseriegroßhandel
  • Copyshop
  • Dachdecker
  • Datenprogrammherstellung (Software)
  • Datenverarbeitungsanlagenhersteller
  • Datenverarbeitungsbetrieb
  • Dekorateur
  • Dekorationsgeschäft
  • Delikatessengeschäft
  • Dentallabor
  • Desinfektoren
  • Devotionalienhandel
  • Dialysezentren
  • Drahtwarenhandel
  • Drahtwarenherstellung
  • Drechslerei
  • Dreherei
  • Druckerei
  • Düngemittelhandel
  • Einkaufsmarkt
  • Einkaufszentrum
  • Einkaufszentrum, Einkaufsmarkt
  • Einrichtungshandel / Einrichtungshaus
  • Eisdiele / Eiscafé
  • Eisenwarenhandel
  • Elektro-Großmaschinenhersteller
  • Elektroinstallationsbetrieb
  • Elektromaschinenbau
  • Elektromechaniker
  • Elektronik-Herstellung
  • Elektronik-Reparatur
  • Elektronische Bauelementeherstellung
  • Elektrotechnische Werkstatt
  • Elektrowarenhandel
  • Elektrowarenherstellung
  • Eloxierbetrieb
  • Energiestoffhandel
  • Entrostungsbetrieb
  • Ergotherapeuten
  • Erholungsheim
  • Ernährungsberatung
  • Essenzenherstellung
  • Estrichlegebetrieb
  • Fahnenherstellung
  • Fahrradhandel
  • Fahrradreparatur
  • Fahrschule
  • Farben-, Lack-, Tapetenhandel
  • Färberei
  • Feinkostgeschäft
  • Feinmechanischer Betrieb
  • Fenster- und Türenbaubetrieb
  • Fensterreinigungsbetrieb
  • Ferienheim
  • Ferienwohnung (vermietet)
  • Fernmeldemechaniker
  • Filmapparatereparatur
  • Fischereibedarfshandel
  • Fischhandel
  • Fitnessstudio
  • Flaggenmacherei
  • Flaschnerei
  • Flechtwarenherstellung
  • Fleisch-, Wurstwaren-, Konservenbetrieb
  • Fleischerei
  • Fleischereibedarfshandel
  • Fleischkonservenbetrieb
  • Fliesenleger
  • Fliesenlegerbetrieb
  • Flüssiggasabfüllbetrieb
  • Folienherstellung
  • Fotoatelier
  • Fotokopierbetrieb
  • Fotokopiergerätehandel
  • Gaststätte
  • Gebäudereinigungsbetrieb
  • Getränkeabfüllstation
  • Getränkehandel
  • Getränkeherstellung
  • Getränkevertrieb
  • Gewürzhandel
  • Gießerei
  • Gipserei, Stukkateurgewerbe, Verputzerei
  • Glasapparatebau
  • Glasbearbeitung
  • Glaserei
  • Glashandel
  • Glasherstellung
  • Glasmalerei
  • Glockenhersteller / Glockengießer
  • Grafiker
  • Grafischer Betrieb
  • Gravierbetrieb
  • Großeinkaufsmarkt
  • Größküche / Kantine
  • Gummiwarenhandel
  • Gummiwarenherstellung
  • Haarteilehandel und Herstellung
  • Hallenbad
  • Handapparatestricker
  • Handarbeitsbedarfshandel
  • Haus-, Heimtextilienhandel
  • Haushaltgroßgerätehandel
  • Haushaltswarenhandel
  • Haustierpension
  • Hebammen
  • Heilbad
  • Heilberufe Praxis
  • Heimtextilienhandel
  • Heimwerkerbedarf
  • Heißmangel
  • Heizöl-, Gas-, Kohlehandel
  • Heizungsinstallationsbetrieb
  • Hemdenfabrik
  • Herd-, Ofenhandel
  • Hobbymarkt
  • Hochbaubetrieb
  • Holz- und Bautenschutz
  • Hopfenhandel
  • Hörgeräteakustiker
  • Hotel
  • Hotelbedarfshandel
  • Hufschmied
  • Hundepension
  • Hundesalon
  • Hundezucht
  • Huthandel
  • Hutmacher
  • Imkerei
  • Installationsbedarfshandlung
  • Installationsbetrieb
  • Internat
  • Internetcafé
  • Isolier- und Bautenschutzbetrieb
  • Jalousieneinbau, Jalousienhandel
  • Jugendherberge
  • Kachelofenbau
  • Kaffee-/ Teehandel
  • Kaffeerösterei
  • Kälteanlagenbauer
  • Kältetechnikbetrieb
  • Kantine / Großküche
  • Karosseriebau
  • Käsehandel
  • Kaufhaus
  • Käuterhandel
  • Kegelbahn
  • Kelterei
  • Keramikhandel
  • Keramischer Betrieb
  • Kessel-, Tankreinigungsbetrieb
  • Kesselbau
  • Kesselreinigung und -Reparatur
  • Kfz-, Auto-, Fahrzeughandel
  • Kfz-, Auto-, Fahrzeugwaschanlage
  • Kfz-, Fahrzeug-, Auto-Lackiererei
  • Kieferorthopäde
  • Kieswerk
  • Kindergarten
  • Kinderheim
  • Kindertagesstätte
  • Kinesiologen
  • Kino
  • Kleiderfabrik
  • Klempnerei
  • Klimaanlageninstallation
  • Konditorei
  • Konditoreibedarfshandel
  • Konfektionsfertigung
  • Konfitürenherstellung
  • Konservenherstellung
  • Kopierladen
  • Korkwarenhandel
  • Korkwarenherstellung
  • Kraftfahrzeug-Elektrik
  • Kraftfahrzeug-Garage
  • Kraftfahrzeug-Herstellung
  • Kraftfahrzeug-Pflegebetrieb
  • Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt
  • Kraftfahrzeug-Sachverständige
  • Krankengymnastik Praxis
  • Krankenhaus
  • Küchenstudio
  • Küferei
  • Kühlanlagenbau
  • Kunstgewerbehandel
  • Kunstgewerblicher Betrieb
  • Künstleratelier
  • Kunstmaler
  • Kunstschmiede
  • Kunststeinbearbeitung
  • Kunststoffwarenhandel
  • Kupferschmiede
  • Kurhaus
  • Kurheim
  • Kurklinik
  • Kurmittelhaus
  • Kurzwarengeschäft
  • Labor
  • Laborbedarfshandel
  • Lack-, Farben-, Tapetenhandel
  • Lackiererei
  • Lampenhandel
  • Landmaschinenhandel
  • Landmaschinenherstellung
  • Landmaschinenreparatur
  • Landproduktengroßhandel
  • Landproduktenhandel
  • Landschaftsgartenbau
  • Lebensmittelhandel
  • Leihbücherei
  • Leihhaus
  • Leuchtenhandel
  • Lichtreklameherstellung
  • Lithografischer Betrieb
  • Logopäden
  • Lotterieannahmestelle / Wettbüro
  • Luftheizungsbau
  • Lüftungsinstallationsbetrieb
  • Malbedarfshandel
  • Maler- Tapezierbetrieb
  • Mälzerei
  • Markisen-, Jalousienherstellung, Rolladenbau
  • Markthalle
  • Marmeladenherstellung
  • Maschinenbau
  • Maschinenhandel
  • Massageinstitut / Massagepraxis
  • Matratzenhandel
  • Maurer
  • Medizinische Artikelherstellung
  • Medizinischer Artikelgroßhandel
  • Medizinischer Laborbetrieb
  • Mehrzweckhalle
  • Meierei
  • Mess- und Regeltechnik-Handel
  • Mess- und Regeltechnik-Herstellung
  • Messerschmiede
  • Metallbau
  • Metallbearbeitung/ -Verarbeitung
  • Metallgewerbe
  • Metallgießer
  • Metallpolierer
  • Metallschleifer
  • Metallwarenhandel
  • Metallwarenherstellung
  • Metzgerei
  • Metzgereibedarfshandel
  • Milchgeschäft / Milchbar
  • Möbelhaus
  • Modeatelier
  • Modeschmuckhandel
  • Mofa- und Mopedhandel
  • Mofa- und Mopedreparatur
  • Molkerei
  • Molkereiproduktehandel
  • Mosterei
  • Motorradhandel
  • Müllabfuhr
  • Münzwaschcenter
  • Musikalienhandel
  • Musikinstrumentenhersteller
  • Musikschule
  • Mützenhandel
  • Mützenmacher
  • Nagelstudio
  • Näherei
  • Nähmaschinenhandel
  • Natursteinbearbeitungsbetrieb
  • Obst- und Gemüsehandel
  • Obstbau
  • Ofenbau
  • Ofenhandel
  • Öko-Laden / Lebensmittel
  • Öko-Lebensmittelgroßhandel
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädische Mechaniker
  • Orthopädische Werkstatt
  • Orthopädischer Artikelhandel
  • Papier- und Schreibwarenhandel
  • Parkhaus
  • Partyservice
  • Pension
  • Perückenhandel und -Herstellung
  • Pfandhaus
  • Pflegeanstalt
  • Pflegedienst
  • Pflegeheim
  • Pharmazeutische Artikelherstellung
  • Pharmazeutische Labore
  • Physikalische Medizin
  • Physikalischer Therapeut
  • Physikalisches Labor
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