Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung Vergleich

Als Pflichtversicherung schützt Sie die Kfz-Haftpflicht vor Schadenersatzansprüchen, wenn andere Personen mit Ihrem Fahrzeug geschädigt werden. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Teilkasko leistet, wenn Ihr Fahrzeug durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt. Die Vollkasko leistet darüber hinaus für selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Weitere Bausteine sorgen für einen individuellen Versicherungsschutz.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn mit Ihrem Fahrzeug Dritte geschädigt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1.120.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden, die jeder Versicherer im Schadensfall mindestens bereitstellen muss.

Im Schadensfall prüft der Kfz-Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage der Versicherten und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Kfz-Haftpflichtversicherer die Versicherten von ihrer Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherungsnehmers zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.  Insofern bietet die Kfz-Haftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Kraftfahrzeug Haftpflichtrisiko.

Individuell ergänzt werden kann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

Auslandsschadenschutz

Der Auslandsschadenschutz leistet anstelle des Schädigers nach einem Verkehrsunfall im Ausland nach deutschem Recht.

Erweiterte Deckung

Mit der erweiterten Deckung wird die gesetzliche Mindestdeckung auf 50 oder 100 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht.

Fahrerschutz-Versicherung

Die Fahrerschutzversicherung schützt den Fahrer bei einem Verkehrsunfall vor den finanziellen Folgen seines Personenschadens.

Mallorca Police

Die Mallorca-Police erweitert den Schutz auf Mietwagen im Ausland und leistet, wenn die Versicherungssumme des ausländischen Kfz-Versicherers nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

Rabattschutz

Mit der Vereinbarung eines Rabattschutzes bleiben ein oder mehrere Kfz-Haftpflichtschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.

Schutzbrief

Der Schutzbrief bietet finanzielle und organisatorische Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung bietet Schutz vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz bei Schäden in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn Ihr Fahrzeug durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt. Versichert sind Sachschäden am eigenen Fahrzeug durch: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion); Kurzschlussschäden an der Verkabelung; Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung); Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz; Glasbruch der Fahrzeugverglasung und der Fahrzeugverlust durch Diebstahl oder Raub.

Bei einer Beschädigung kommt der Kfz-Versicherer für die Reparaturkosten auf. Bei einer Zerstörung oder einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt der Kfz-Versicherer Ihnen den Widerbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes.

Individuell ergänzt werden kann die Teilkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

Erweiterte Elementarschadendeckung

Die erweiterte Elementarschadendeckung erweitert den Versicherungsumfang von Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung auf Sachschäden durch weitere Naturereignisse wie bspw. Dachlawinen, Lawinen oder Muren.

Erweiterte Wildschadendeckung

Die erweiterte Wildschadendeckung erweitert die Leistungen bei Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetzt auf weitere bestimmte Tierarten oder mit Tieren jeder Art.

Tier- oder Marderbiss

Über eine Klausel können Schäden an Schläuchen, Gummimanschetten, Bremsleitungen und Verkabelung die durch unmittelbare Marderbisse oder Tierbisse verursacht wurden mitversichert werden. Ausgeschlossen sind Schäden in der Fahrgastzelle bzw. im Fahrzeuginnenraum. Erweitert werden kann der Kaskoschutz auf Folgeschäden am Aggregat.

Verzicht auf den Abzug „neu für alt“

Mit dieser Klausel verzichtet der Kfz-Versicherer auf Abzüge, wenn aufgrund eines Kaskoschadens alte Fahrzeugteile gegen neue Fahrzeugteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert werden muss.

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Mit dieser Klausel verzichtet der Kfz-Versicherer auf Leistungskürzungen bei Kaskoschäden die auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben der grob fahrlässig ermöglichte Fahrzeugdiebstahl sowie Sachschäden die auf die Einnahme von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel (Drogen, Medikamente) zurückzuführen sind.

Werkstattbindung / Werkstattservice

Bei dieser Vereinbarung muss das Fahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Kfz-Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden. Wer sich daran nicht hält muss mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung rechnen, die der Kfz-Versicherer bei der Regulierung in Abzug bringt.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn Sie diese selbst verursacht oder verschuldet haben. Mitversichert ist die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte. Eingeschlossen im Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.

Individuell ergänzt werden kann die Vollkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

GAP / Leasing-Differenz-Deckung

Die GAP-Deckung ist für Leasingfahrzeuge gedacht. Versichert ist bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl die Differenz zwischen dem häufig niedrigerem Wiederbeschaffungswert und dem oft höher liegenden Leasingrestwert.

Kaufpreisentschädigung

Versichert bei einem Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Kaufwert von Gebrauchtfahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.

Neupreisentschädigung

Versichert bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl den Neuwert von Neufahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.

Rabattschutz

Mit einem Vollkasko-Rabattschutz bleiben ein oder mehrere Vollkaskoschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.

Ergänzungen

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung durch den Kfz-Versicherer.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der Tag der Antragsstellung. Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung und Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht ab Fahrzeugzulassung bzw. Übermittlung der Versicherungsbestätigung. Der Versicherungsschutz in der Teilkasko und/oder Vollkaskoversicherung beginnt ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Deckungszusage durch den Kfz-Versicherer. Dies geschieht regelmäßig per E-Mail im Rahmen der Annahmebestätigung.

Der im Versicherungsschein genannte erste Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Kfz-Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Vertragslaufzeit beträgt regelmäßig ein Jahr. Ist das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gebunden, so endet das erste Versicherungsjahr zum 31. Dezember des lfd. Jahres.

Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Kfz-Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Mitteilung über den Wagniswegfall beim Kfz-Versicherer. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen endet der Vertrag automatisch mit der Umschreibung auf den neuen Fahrzeughalter. Auf jeden Fall sollten Sie bei einem Fahrzeugverkauf den Kfz-Versicherer umgehend über den Namen und die Anschrift des Käufers sowie den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe informieren. Gleiches gilt bei einer endgültigen Außerbetriebsetzung bzw. Stilllegung.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Kfz-Versicherung Vergleich

Diese Kfz-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adcuri
  • AIG Europe (W&W)
  • Allianz Versicherung
  • Alte Leipziger Versicherung
  • AXA Versicherung
  • Badische Versicherungen
  • Basler Versicherung
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BGV Versicherung
  • Concordia Versicherung
  • Condor Versicherung
  • DA Direkt Versicherung
  • Itzehoer Versicherung
  • KRAVAG Allg. Versicherung
  • KRAVAG Logistic
  • Nürnberger Versicherung
  • Provinzial Nord
  • R+V Versicherung
  • Rhion Versicherung
  • Signal Iduna Versicherung
  • Verti Versicherung
  • VHV Versicherung
  • Württembergische Versicherung
  • Zurich Versicherung