Tierhalterhaftpflicht

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Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Diese Versicherung schützt Sie als Halter von Hunden oder Pferden zu privaten Zwecken, wenn Ihr Tier fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder Personen durch Ihr Tier zu Schaden kommen. Tierhalter haften für jegliche Schäden die Ihr Tier anrichtet. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Gemäß der geltenden Gesetzesgrundlage gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, demnach haften Sie auch dann, wenn Ihnen als Tierhalter kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. 

Den notwendigen Versicherungsschutz für die Haltung und Hütung von zahmen Haustieren oder gezähmten Kleintieren, wie bspw. Katzen, zahme Kaninchen oder Vögel bietet die Privathaftpflicht

Ausgenommen vom Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ist die private Haltung von Hunden – mit Ausnahme von Blindenhunden. Gleiches gilt für die Haltung von Reit- und Zugtieren (Pferde, Ponys, Esel) für die kein Versicherungsschutz über eine Privathaftpflicht gegeben ist.

Die Tierhalterhaftpflicht leistet, wenn durch Ihr Tier fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird oder andere Personen zu Schaden kommen. Sie tritt während der Vertragslaufzeit für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn Ihr Hund einmal übermütig zuschnappt oder Ihr Pferd scheut und einen Passanten verletzt.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Hundehalter oder Pferdehalter.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Tierhalters und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Tierhalter von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Tierhalters zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Tierhalterhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Tierhalter Haftpflichtrisiko.

Haftungsgrundlage

Die Tierhalter-Haftung für die Haltung von Tieren zu privaten Zwecken ist gesetzlich geregelt, insbesondere in § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): 

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ 

Demnach ist ein Verschulden nicht erforderlich ist, Tierhalter haften bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde (Gefährdungshaftung). 

Hiervon lässt das Gesetz allerdings eine Ausnahme zu. Wird der Schaden durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird (Wachhund des Nachtwächters) oder das für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist (Blindenhund) – man spricht in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Nutztieren –, haftet der Halter nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat, ihn also kein Verschulden trifft.

Die Halter aller anderen Tiere – man spricht dann auch von so genannten Luxustieren – würden dagegen bei einem gleichen Schaden ohne weiteres haften. Tritt beispielsweise das Reitpferd des privaten Tierhalters aus und verletzt es dabei eine Spaziergängerin, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet – ohne Verschulden, ohne Entlastungsmöglichkeit. 

Ersatzpflichtig ist derjenige, der das Tier hält. Tierhalter ist, wer an der Haltung ein eigenes Interesse und durch Gewährung von Obhut und Unterhalt die Sorge für das Tier übernommen hat. 

Neben dem Tierhalter haftet auch derjenige, der für den Tierhalter die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt (Tierhüter – § 834 BGB). Ein Vertrag kann dabei auch mündlich oder sogar stillschweigend zustande kommen.

Dessen Haftung tritt jedoch – im Gegensatz zum Tierhalter – nicht ein, wenn bei der Aufsicht über das Tier die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet wurde bzw. der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen – etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Tierhalterhaftpflicht Vergleich

Diese Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • AMEXPool
  • Ammerländer Versicherung
  • ARAG Versicherung
  • Assekuranz Service Center
  • AXA Versicherung
  • Barmenia Allg. Versicherung
  • Basler Versicherung
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BBV Versicherungen
  • ConceptIF
  • Concordia Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Domcura
  • GVO Versicherungen
  • HDI Versicherung
  • Interlloyd Versicherungen
  • InterRisk Versicherungen
  • Janitos Versicherung
  • KAB Maklerservice
  • Konzept & Marketing
  • maxpool
  • Neodigital Versicherung
  • Nürnberger Versicherung
  • NV-Versicherungen
  • Rhion Versicherung
  • SwissLife Partner
  • VHV Versicherungen
  • Volkswohl Bund Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung
  • Würzburger Versicherung
  • Zurich Versicherung